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Infolge einer Veränderung dieses geregelten Verhältnisses wird jedoch diese Unterscheidung wieder etwas mehr als eine bloß nominelle, oder scheint es wenigstens zu werden. Wenn z. B. der geregelte Wert einer Guinee entweder auf zwanzig Schilling vermindert oder auf zweiundzwanzig erhöht würde, so könnte, da alle Rechnungen in Silbergeld geführt und fast alle Schuldverschreibungen in diesem ausgedrückt sind, der größte Teil der Zahlungen zwar in beiden Fällen mit derselben Summe Silbergeldes, wie früher, geleistet werden, würde aber in Goldmünze eine sehr abweichende Summe erfordern: eine größere in dem einen, eine kleinere in dem anderen Falle. Das Silber würde in seinem Werte unveränderlicher erscheinen, als das Gold; es würde scheinen, dass das Silber den Wert des Goldes, nicht aber das Gold den des Silbers messe. Der Wort des Goldes würde von der Menge Silbers, gegen die es umtauschbar wäre, abhängig scheinen, und der Wert des Silbers würde von der Menge Gold, die dafür zu haben wäre, unabhängig scheinen. Dieser Unterschied hätte jedoch seinen Grund lediglich in der Gewohnheit, die Rechnungen lieber in Silber als in Gold zu führen und den Betrag aller großen und kleinen Summen in Silbergeld auszudrücken. Eine von Herrn Drummonds Noten über fünfundzwanzig oder fünfzig Guineen würde nach einer solchen Veränderung immer noch, wie früher, mit fünfundzwanzig oder fünfzig Guineen zu bezahlen sein. Sie wäre nach einer solchen Veränderung mit der nämlichen Menge Gold zu bezahlen, wie früher, aber mit sehr verschiedenen Mengen Silbers. Hat man eine solche Note zu zahlen, so würde das Gold in seinem Werte unveränderlicher zu sein scheinen, als das Silber. Gold würde den Wert des Silbers, nicht aber Silber den des Goldes zu messen scheinen. Wenn die Gewohnheit, Rechnungen und Zahlungsversprechen, so wie andere Schuldverschreibungen, in dieser Weise auszustellen, einmal allgemein werden sollte, so würde das Gold, und nicht das Silber als das Metall betrachtet werden, das vorzugsweise der Wertmaßstab oder Wertmesser wäre.

In Wirklichkeit regelt während der Dauer eines zwischen den bezüglichen Werten der verschiedenen Münzmetalle festgesetzten Verhältnisses der Wert des kostbarsten Metalls den Wert des gesamten Geldes. Zwölf Kupferpence enthalten ein halbes Pfund (Sollgewicht) Kupfer nicht von der besten Qualität, welches, bevor es gemünzt ist, kaum sieben Pence an Silber wert ist. Da aber gesetzlich zwölf solche Pence einen Schilling gelten, so werden sie auf dem Markte als einen Schilling wert betrachtet und kann man zu jeder Zeit einen Schilling dafür erhalten. Vor der letzten Umprägung der britischen Goldmünzen war das Gold, wenigstens so viel davon in London und seiner Umgegend im Umlauf war, im Allgemeinen weit weniger als das meiste Silber, unter sein gesetzliches Gewicht gesunken. Dennoch wurden einundzwanzig abgenutzte und verwischte Schillinge als gleichwertig mit einer Guinee betrachtet, welche allerdings vielleicht auch abgenutzt und verwischt war, aber doch selten in solchem Grade. Die neueren Regelungen haben die Goldmünze ihrem Normalgewicht vielleicht so nahe gebracht, als dies überhaupt mit dem Kurantgeld eines Landes möglich ist, und die Verordnung, kein Gold bei den Staatskassen anders als nach dem Gewicht anzunehmen, wird dieses wahrscheinlich so lange vollwichtig erhalten, als jene Verordnung aufrechterhalten bleibt. Die Silbermünze ist noch immer in demselben abgenutzten und verschlechterten Zustande, wie vor der Umprägung der Goldmünze. Auf dem Markt jedoch werden einundzwanzig Schillinge dieser verschlechterten Silbermünze noch immer als dem Wert einer Guinee von dieser ausgezeichneten Goldmünze entsprechend betrachtet.

Die Umprägung der Goldmünze hat offenbar den Wert der Silbermünze, die dagegen umgewechselt werden kann, gesteigert.

In der englischen Münze wird ein Pfund Gold zu vierundvierzig einer halben Guinee ausgemünzt, was, die Guinee zu einundzwanzig Schilling gerechnet, sechsundvierzig Pfund Sterling, vierzehn Schilling und sechs Pence ausmacht. Die Unze gemünzten Goldes ist mithin £ 3 17 sh. 10 ½ d. in Silber wert. In England wird kein Aufschlag oder Schlagschatz für das Prägen gezahlt, und wer ein Pfund oder eine Unze vollwichtiges Goldbullion zur Münze bringt, bekommt ein Pfund oder eine Unze in gemünztem Golde ohne allen Abzug zurück. Drei Pfund, siebzehn Schilling und zehn und ein halber Penny die Unze, nennt man daher in England den Münzpreis des Goldes oder die Menge gemünzten Goldes, die die Münze für vollwichtiges Goldbullion zurückgibt.

Vor der Umprägung der Goldmünze war der Marktpreis der Unze vollwichtigen Goldbullions viele Jahre hindurch über £ 3. 18 sh., manchmal £ 3. 19 sh. und sehr oft £ 4; diese Summe wahrscheinlich in der abgenutzten und verschlechterten Goldmünze, die selten mehr als eine Unze vollwichtigen Goldes enthielt. Seit der Umprägung der Goldmünze übersteigt der Marktpreis der Unze vollwichtigen Barrengoldes selten £ 3. 17 sh. 7 d. Vor der Umprägung stand der Marktpreis stets mehr oder weniger über dem Münzpreise; nach ihr hingegen beständig darunter. Doch ist dieser Marktpreis derselbe, gleichviel ob er in Gold- oder Silbermünze gezahlt wird. Die letzte Umprägung hat mithin nicht nur den Wert der Goldmünze, sondern gleicherweise den der Silbermünze im Verhältnis zum Goldbullion und wahrscheinlich auch im Verhältnis zu allen andern Waren erhöht, obgleich wegen des Einflusses, den so manche andere Umstände auf den Preis der meisten andern Waren haben, die Erhöhung des Wertes sowohl der Gold- wie der Silbermünzen, im Vergleich mit dem Warenpreise, nicht so deutlich und fühlbar sein kann.

In der englischen Münze wird ein Pfund vollwichtigen Barrensilbers zu zweiundsechzig Schilling ausgemünzt, die ebenfalls ein richtiges Pfund vollwichtigen Silbers enthalten. Fünf Schilling und zwei Pence die Unze, heißt daher in England der Münzpreis des Silbers oder die Menge Silbermünze, die die Münze für vollwichtiges Barrensilber gibt. Vor der Umprägung der Goldmünze war der Marktpreis des vollwichtigen Barrensilbers nach Umständen fünf Schilling und vier Pence, fünf Schilling und fünf Pence, fünf Schilling und sechs Pence, fünf Schilling und sieben Pence, und sehr oft fünf Schilling und acht Pence die Unze.

Doch scheint fünf Schilling und sieben Pence der gewöhnlichste Preis gewesen zu sein. Seit der Umprägung der Goldmünze ist der Marktpreis des vollwichtigen Barrensilbers gelegentlich auf fünf Schilling und drei Pence, fünf Schilling und vier Pence, und fünf Schilling und fünf Pence die Unze gefallen, welchen letzten Preis es kaum je überstiegen hat. Obgleich der Marktpreis des Barrensilbers seit der Umprägung der Goldmünze beträchtlich gefallen ist, so ist er doch nicht so tief gefallen wie der Münzpreis.

Wie in dem Verhältnisse zwischen den verschiedenen Metallen der englischen Münzen das Kupfer weit über seinen wirklichen Wert angesetzt ist, so das Silber etwas unter ihm. Auf dem europäischen Markte, in den französischen und holländischen Münzen gilt eine Unze feinen Goldes etwa vierzehn Unzen feinen Silbers. Nach englischem Münzfuß gilt sie etwa fünfzehn Unzen, d. h. mehr Silber als sie nach der allgemeinen Schätzung Europas wert ist. So wenig aber der Preis des rohen Kupfers in England durch den hohen Preis des Kupfers in den englischen Münzen gestiegen ist, so wenig ist der Preis des Barrensilbers durch den niedrigen Satz des Silbers in den englischen Münzen gefallen. Barrensilber steht noch in seinem richtigen Verhältnis zum Golde, aus demselben Grunde, aus dem rohes Kupfer noch in seinem richtigen Verhältnis zum Silber steht.

Nach der Umprägung der Silbermünze unter der Regierung Wilhelms III. blieb der Preis des Barrensilbers noch immer etwas über dem Münzpreise. Locke schrieb diesen hohen Preis dem Umstande zu, dass es wohl gestattet war, Barrensilber, aber nicht Silbermünze auszuführen. Jene Ausfuhrerlaubnis, sagt er, mache die Nachfrage nach Barrensilber größer als die nach Silbermünze. Allein die Zahl derer, die zum täglichen Gebrauch beim Kaufen und Verkaufen im Lande Silbermünze nötig haben, ist sicherlich weit größer, als die Zahl derer, welche zur Ausfuhr oder zu irgendeinem anderen Zweck Barrensilber brauchen. Es ist gegenwärtig auch gestattet, Goldbarren – und verboten, Goldmünzen auszuführen; und dennoch ist der Preis der Goldbarren unter den Münzpreis gefallen. Aber damals wurde ganz so wie jetzt, in den englischen Münzen das Silber im Verhältnis zum Golde zu niedrig ausgebracht, und die Goldmünze, von der man zu jener Zeit auch nicht glaubte, dass sie einer Umprägung bedürfe, regelte ebenso wie jetzt, den wahren Wert aller Münzen. Da die Umprägung der Silbermünze den Preis des Barrensilbers damals nicht auf den Münzpreis herabsetzte, so ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass eine ähnliche Umprägung dies jetzt bewirken würde.

Wäre die Silbermünze ihrem Normalgewicht so nahe gebracht, wie das Gold, so würde man nach dem jetzigen Verhältnis für eine Guinee wahrscheinlich mehr Silber in Münze erhalten als in Barren. Enthielte das Silbergeld sein volles gesetzliches Gewicht, so würde es vorteilhaft sein, es einzuschmelzen, um es erst in Barren für Goldmünze zu verkaufen, und diese Goldmünze dann wieder gegen Silbergeld umzuwechseln, um dies gleichfalls einzuschmelzen. Eine Änderung im gegenwärtigen Verhältnis scheint das einzige Mittel zu sein, diesem Übelstande zu steuern.

Der Übelstand wäre vielleicht geringer, wenn das Silber in den Münzen um eben so viel über seinem richtigen Verhältnis zum Golde ausgebracht würde, als jetzt unter ihm, vorausgesetzt, es werde zu gleicher Zeit verordnet, dass Silber nicht für mehr als eine Guinee gesetzliches Zahlungsmittel sein solle, gerade so, wie Kupfer nicht für mehr als einen Schilling gesetzliches Zahlungsmittel ist. In diesem Falle könnte kein Gläubiger durch die hohe Wertung des Silbers in den Münzen beeinträchtigt werden, so wenig jetzt ein Gläubiger durch die hohe Wertung des Kupfers verkürzt wird. Nur die Bankiers würden unter dieser Anordnung leiden. Wenn ein Andrang zu ihren Zahlstellen entsteht, so suchen sie zuweilen dadurch Zeit zu gewinnen, dass sie in Sixpence-Stücken zahlen; durch jene Anordnung aber würde ihnen dies schimpfliche Mittel, einer unmittelbaren Zahlung auszuweichen, abgeschnitten sein. Sie würden sich deshalb gezwungen sehen, stets eine größere Summe baren Geldes in ihren Kassen liegen zu haben als gegenwärtig und wenn dies auch ohne Zweifel eine große Unbequemlichkeit für sie sein könnte, so wäre es doch gleichzeitig für ihre Gläubiger eine große Sicherheit.

Drei Pfund, siebzehn Schilling und zehn und ein halber Penny (der Münzpreis des Goldes) enthalten selbst in unserer dermaligen ausgezeichneten Goldmünze gewiss nicht mehr als eine Unze vollwichtigen Goldes, und sollten also, wie man denken könnte, auch nicht mehr in vollwichtigen Barren zu kaufen vermögen. Allein gemünztes Gold ist bequemer als Gold in Stangen, und obwohl in England das Prägen kostenfrei geschieht, so kann doch das in Stangen zur Münze gebrachte Gold dem Eigentümer selten früher als nach Verlauf einiger Wochen, gemünzt zurückgegeben werden. In dem jetzigen Geschäftsdrange der Münze könnte es erst nach Verlauf mehrerer Monate zurückgegeben werden. Dieser Verzug kommt einer kleinen Abgabe gleich und macht gemünztes Gold etwas wertvoller als eine gleiche Menge Stangengold. Wenn in den englischen Münzen das Silber nach seinem richtigen Verhältnis zum Golde ausgebracht würde, so würde der Preis des Barrensilbers wahrscheinlich schon ohne alle Umprägung der Silbermünzen unter den Münzpreis herabsinken, da sogar der Wert der jetzigen abgenutzten und verwischten Silbermünzen sich nach dem Werte der vortrefflichen Goldmünzen richtet, für die es umgetauscht werden kann.

Ein kleiner Schlagschatz oder Aufschlag sowohl auf die Gold- wie auf die Silbermünzen würde wahrscheinlich die höhere Geltung dieser Metalle im gemünzten, als im ungeprägten Zustande noch steigern. Das Prägen würde in diesem Falle den Wert des gemünzten Metalls um diese kleine Gebühr erhöhen, aus demselben Grunde, aus dem die Façon den Wert eines Tafelgeschirrs um den Preis der Façon erhöht. Die höhere Geltung der Münzen als der Barren würde dem Einschmelzen der Münze verbeugen und von ihrer Ausfuhr abhalten. Wenn irgendein öffentliches Bedürfnis es nötig machen sollte, die Münzen auszuführen, so würde der größte Teil von ihnen bald von selbst wieder zurückkehren. Im Auslande könnte sie nur nach ihrem Barrengewicht verkauft werden; im Lande dagegen gilt sie mehr als dies Gewicht, und es wäre daher vorteilhaft, sie wieder nach Hause zu bringen. In Frankreich wird ein Schlagschatz von etwa acht Prozent vom Prägen erhoben, und die französische Münze soll, wenn sie ausgeführt war, von selbst ins Land zurückkehren.

Die gelegentlichen Schwankungen im Marktpreise der Gold- und Silberbarren entstehen aus denselben Ursachen wie die gleichen Schwankungen im Preise aller andern Waren. Das häufige Verlorengehen dieser Metalle bei Unfällen zur See und zu Lande, ihr fortwährender Abgang durch Vergolden und Plattieren, in Borten und Stickereien, durch Abnutzung des Geldes und Geschirrs erfordert in allen Ländern, die keine eigenen Minen besitzen, zum Ersatz dieses Verlustes und Abganges eine beständige Einfuhr. Die Importeure werden, wie alle anderen Kaufleute, ihre gelegentlichen Einfuhren wahrscheinlich der mutmaßlichen Nachfrage anzupassen suchen. Doch tun sie darin trotz all ihrer Aufmerksamkeit manchmal zu viel und manchmal zu wenig. Wenn sie mehr Barren einführen, als begehrt werden, so verkaufen sie bisweilen, um nur nicht die Gefahr und Mühe der Wiederausfuhr zu haben, einen Teil von ihnen etwas unter dem gewöhnlichen oder Durchschnittspreise. Haben sie dagegen weniger eingeführt als gebraucht wird, so nehmen sie etwas mehr als diesen Preis. Hält aber unter all diesen zufälligen Schwankungen der Marktpreis der Gold- oder Silberbarren mehrere Jahre hindurch stetig und ununterbrochen sich entweder über oder unter dem Münzpreise, so können wir sicher sein, dass diese feste Beständigkeit des höheren oder niedrigeren Preises durch etwas in dem Zustande der Münze bewirkt sei, was dermalen einer bestimmten Münzmenge entweder mehr oder weniger Wert gibt als der genauen Menge Metall, die sie enthalten sollte. Die Beständigkeit und Stetigkeit der Wirkung setzt eine gleiche Beständigkeit und Stetigkeit in der Ursache voraus.

Das Geld eines Landes ist zu bestimmter Zeit und an bestimmtem Orte ein mehr oder weniger genauer Wertmesser, je nachdem die umlaufenden Münzen mehr oder weniger vollwichtig sind, oder mehr oder weniger genau die Quantität reinen Goldes oder Silbers enthalten, die sie enthalten sollen. Enthielten z. B. in England vierundvierzig und eine halbe Guinee genau ein Pfund vollwichtigen Goldes, oder elf Unzen feines Gold und eine Unze Zusatz, so würde die englische Goldmünze ein so genauer Maßstab für den jeweiligen Wert der Waren sein als die Natur der Dinge dies überhaupt zulässt. Wenn aber vierundvierzig und eine halbe Guinee infolge der Abnutzung im Allgemeinen weniger als ein Pfund vollwichtiges Gold enthalten, wobei jedoch die Verminderung in einigen Stücken größer ist als in anderen, so unterliegt der Wertmesser demselben Lose der Unzuverlässigkeit, dem alle anderen Gewichte und Maße gewöhnlich ausgesetzt sind. Da diese selten genau mit ihrem Original übereinstimmen, so bestimmt der Kaufmann nicht nach dem, was diese Gewichte und Maße sein sollten, sondern nach dem, was sie nach seiner Erfahrung im Durchschnitt wirklich sind, so gut er kann, den Preis seiner Waren. Auf dieselbe Weise wird infolge einer gleichen Verwirrung

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